Altes Kloster Wieck auf Fischland-Darß-Zingst an der Ostsee
 

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Preise, Reisezeiten und Kurtaxe

Preise: Reisezeit A Reisezeit B Reisezeit C
Whg. Nord 2 Pers. 80,00 € 70,00 € 60,00 €
Whg. Nord 4 Pers. 120.00 € 100,00 € 80,00 €
Whg. Nord 5 Pers. 130,00 € 110,00 € 90,00 €
Whg. Süd 80,00 € 65,00 € 50,00 €
Whg West 80,00 € 65,00 € 50,00 €

Reisezeit A: 16. Juni - 14. September
19. Dezember - 5. Januar
Ostern und Pfingsten
Reisezeit B: 1. April - 14. Juni
16. September - 31. Oktober
Reisezeit C: 1. November - 18. Dezember
6. Januar - 31. März

Reinigungsgebühr:
Whg. Nord 50,00 €
Whg. Süd 38,00 €
Whg West 38,00 €

Kurtaxe in Wieck pro Tag: Reisezeit A: Reisezeit B: Reisezeit C:
Erwachsene 1,30 € 1,00 € -
ermäßigt 1,00 € 0,80 € -
Kinder ab 6 Jahre 1,00 € 0,80 € -

Anmeldung und Kurtaxe

Gemäß dem Meldegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern haben Gäste in Beherbergungsstätten, auf Zelt- und Campingplätzen oder in Sportboothäfen am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben.

Zur Erleichterung und zur Verwaltungsvereinfachung werden in Fremdenverkehrsgemeinden für die Erhebung der Kurabgabe und für Zwecke der Fremdenverkehrsstatistik weitere Angaben in den Meldescheinen gefordert und Durchschriften gefertigt.

Die Kurtaxe wird in den anerkannten Kur- und Erholungsorten auf der Grundlage einer entsprechenden örtlichen Satzung zur Finanzierung der Pflege, Instandsetzung und Sauberhaltung der Kur- und Erholungsanlagen, der Gewährleistung des Wasserrettungsdienstes und des Veranstaltungsangebotes erhoben. Die Höhe der Kurtaxe und der Zeitraum der Erhebung ist in den jeweiligen Satzungen festgelegt und in den örtlichen Informationsstellen einsehbar. Die Entrichtung der Kurtaxe wird durch die Ausgabe einer Kurkarte dokumentiert. Den Karteninhabern werden in der Region zahlreiche Vergünstigungen bei Veranstaltungs-, Museums- und Ausstellungsbesuchen sowie beim Erwerb von Tagesparkmarken gewährt.